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   BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21   

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BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21 (https://dejure.org/2022,37136)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.2022 - 1 BvR 382/21 (https://dejure.org/2022,37136)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 2022 - 1 BvR 382/21 (https://dejure.org/2022,37136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen die tarifvertragliche Höhergruppierung von Servicekräften eines Amtsgerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 9 TVG, § 12 Abs 1 TV-L
    Nichtannahmebeschluss: Abschluss von Arbeitsverträgen durch Länder als Privatrechtssubjekte und tariffähige Arbeitgeber begründet keine materielle Grundrechtsfähigkeit - fachgerichtliche Entscheidung über Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung (hier: § 12 Abs 1 ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeberechtigung des Landes als Arbeitgeber i.R.e. Eingruppierungsrechtsstreits

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Abschluss von Arbeitsverträgen durch Länder als Privatrechtssubjekte und tariffähige Arbeitgeber begründet keine materielle Grundrechtsfähigkeit - fachgerichtliche Entscheidung über Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung (hier: § 12 Abs 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Abschluss von Arbeitsverträgen durch Länder als Privatrechtssubjekte und tariffähige Arbeitgeber begründet keine materielle Grundrechtsfähigkeit - fachgerichtliche Entscheidung über Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung (hier: § 12 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerdeberechtigung des Landes als Arbeitgeber i.R.e. Eingruppierungsrechtsstreits

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Abschluss von Arbeitsverträgen durch Länder als Privatrechtssubjekte und tariffähige Arbeitgeber begründet keine materielle Grundrechtsfähigkeit - fachgerichtliche Entscheidung über Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung (hier: § 12 Abs 1 ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen die tarifvertragliche Höhergruppierung von Servicekräften eines Amtsgerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertragliche Höhergruppierung der Servicekräfte beim Amtsgericht - und die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Höhere Vergütung für Beschäftigte von Serviceeinheiten: Verfassungsbeschwerde unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Höhergruppierung von Servicekräften ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Höhergruppierung von Servicekräften eines Amtsgerichts erfolglos - Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig

Sonstiges

  • Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Arbeitsrecht (Verfassungsbeschwerde gegen die Höhergruppierungen von Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht nach der Entgeltordnung zum TV-L)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 48
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
    a) Juristische Personen des öffentlichen Rechts können materielle Grundrechte grundsätzlich nicht geltend machen (vgl. BVerfGE 143, 246 m.w.N.; zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 31), sondern sich nur auf die justiziellen Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und aus Art. 103 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 138, 64 m.w.N.).

    Anderes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 143, 246 ).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
    Der Staat kann nicht gleichzeitig Adressat und Berechtigter der Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 21, 362 ).

    Das Land ist hier keine eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtung, die unmittelbar dem durch ein spezifisches Grundrecht geschützten Lebensbereich zuzuordnen wäre und in diesem Lebensbereich den Bürgerinnen und Bürgern zur Verwirklichung ihrer Grundrechte diente (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 68, 193 m.w.N.; dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2007 - 2 BvR 695/07 -, Rn. 22; stRspr).

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
    Danach müssen vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).

    Die Beschreitung des Rechtswegs würde auch hier vielmehr verhindern, dass das Bundesverfassungsgericht über eine solche fachliche Frage auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 123, 148 ; 138, 261 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
    Der angegriffene Akt muss geeignet sein, die Beschwerdeführenden selbst, unmittelbar und gegenwärtig in ihren grundrechtlich geschützten Rechtspositionen zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 53, 30 ; 115, 118 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
    Das tarifvertragliche Handeln und die damit bewirkte Normsetzung sind ungeachtet der normativen Wirkung, die Tarifnormen nach § 1 Tarifvertragsgesetz zukommt, auch als kollektiv ausgeübte Privatautonomie zu verstehen (vgl. BVerfGE 146, 71 ).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
    Danach müssen vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
    a) Juristische Personen des öffentlichen Rechts können materielle Grundrechte grundsätzlich nicht geltend machen (vgl. BVerfGE 143, 246 m.w.N.; zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 31), sondern sich nur auf die justiziellen Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und aus Art. 103 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 138, 64 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
    a) Juristische Personen des öffentlichen Rechts können materielle Grundrechte grundsätzlich nicht geltend machen (vgl. BVerfGE 143, 246 m.w.N.; zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 31), sondern sich nur auf die justiziellen Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und aus Art. 103 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 138, 64 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
    Der angegriffene Akt muss geeignet sein, die Beschwerdeführenden selbst, unmittelbar und gegenwärtig in ihren grundrechtlich geschützten Rechtspositionen zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 53, 30 ; 115, 118 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21
    Soweit die Beschwerdeführerin zu 1) Personen auf arbeitsrechtlicher Grundlage beschäftigt, betätigt sie sich ebenfalls als Privatrechtssubjekt (vgl. BVerfGE 88, 103 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

  • BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

  • BAG, 02.03.1956 - 1 AZR 107/55

    Dienstordnungen - Außer Kraft treten - Tarifordnung

  • LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20

    Aussetzung des Verfahrens analog § 148 Abs. 1 ZPO Arbeitsvorgang als Bezugsobjekt

    Das Verfahren sei entsprechend § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 382/21) gegen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.2020 (4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20) auszusetzen.

    Die Verhandlung war entgegen der Auffassung des beklagten Landes nicht im Hinblick auf die anhängige Verfassungsbeschwerde (1 BvR 382/21) auszusetzen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2021 - 10 Ta 1117/21

    Aussetzung eines Parallelverfahrens in Tatsacheninstanz - Verfassungsbeschwerde

    Gegen die von der Klägerin angezogene Entscheidung 4 AZR 195/20 ist zum Geschäftszeichen 1 BvR 382/21 vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des beklagten Landes und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder anhängig.

    Das Arbeitsgericht hat am 26. Juli 2021 eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Erledigung der Verfassungsbeschwerde des beklagten Landes und der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder zum Geschäftszeichen 1 BvR 382/21 betreffend die Parallelrechtsstreite - zuletzt anhängig vor dem Bundesarbeitsgericht zu den Geschäftszeichen 4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20 - beschlossen.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.05.2022 - 3 Ta 29/22

    Verfahrensaussetzung - Vorgreiflichkeit - Beschleunigungsgrundsatz

    Sowohl das dort beklagte Land als auch die Tarifgemeinschaft der Länder haben gegen die beiden am 18. Januar 2021 zugestellten Urteile am 18. Februar 2021 Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG eingelegt (1 BvR 382/21) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2021 - 2 Sa 315 öD/20

    Eingruppierung - Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde -

    Das Verfahren gemäß § 148 ZPO analog bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 18. Februar 2021 (Az. 1 BvR 382/21) gegen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 09. September 2020, 4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20 auszusetzen.
  • LAG Thüringen, 05.10.2021 - 1 Sa 391/20

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Bearbeiten von Klagen - tarifgerechte Vergütung

    c) Die Beklagte kann auch nicht die gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.2020 (4 AZR 195/20) eingelegte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 328/21 [richtig: 1 BvR 382/21 - d. Red.] ) als Zulassungsgrund ins Feld führen.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.08.2021 - 3 Ta 45/21

    Aussetzung - anhängige Verfassungsbeschwerde - fehlerhafte Ermessensausübung -

    Sowohl das dort beklagte Land als auch die Tarifgemeinschaft der Länder haben gegen die beiden am 18. Januar 2021 zugestellten Urteile am 18. Februar 2021 Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG eingelegt (1 BvR 328/21 [richtig: 1 BvR 382/21 - d. Red.] ).
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